30 Jahre Kinderrechte

30 Jahre Kinderrechte

Alle Kinder haben Rechte

 

Jedes Jahr am 20. November wird der Tag der Kinderrechte – auch Weltkindertag genannt- gefeiert. Vor 30 Jahren hielten die Vereinten Nationen fest: Alle Kinder haben Rechte und jeder muss sie beachten.

Die Idee dazu entstand aber bereits vor 100 Jahren und ist auf die Britin Eglantyne Jebb zurückzuführen.

Sie sah die unter den Kriegsfolgen leidenden Kinder, welche von Hunger und Armut betroffen waren- und baute Hilfprogramme auf. Mit ihrer jüngeren Schwester Dorothy gründete sie 1919 die Organisation Save the Children. Mit ihr konnten die beiden Schwestern bereits vielen Kindern helfen – doch Eglantyne hatte noch größeres geplant.

Ihr Ziel war, so viele Kinder wie möglich zu retten, ihnen helfen – unabhängig ihrer Herkunft, ihres Glaubens. Sie verfasste eine Liste mit Forderungen, formuliert im Namen der Kinder und erläuterte in fünf Kapiteln, worauf ihrer Meinung nach alle Kinder der Welt Anspruch haben: beispielsweise: Nahrung, Erholung, Schutz vor Ausbeutung. Eglantyne präsentierte ihr Werk dem Völkerbund in Genf (Vorläuferorganisation der Vereinten Nationen) und 1924 wurde ihre Liste als “Genfer Erklärung” bekannt und beschlossen. Jedoch war die Erklärung der Kinderrechte für die Staaten noch nicht verbindlich.

70 Jahre mussten noch vergehen, bis sich dies änderte. Am 20. November 1989 verabschiedeten die Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Alle Kinder erhielten damit verbriefte Rechte – auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung. Leider erlebte die Wegbereiterin Eglantyne Jebb diesen glorreichen Moment nicht mehr.

 

Die vier Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention
1. Das Recht auf Gleichbehandlung
2. Das Wohl des Kindes hat Vorrang
3. Das Recht auf Leben und Entwicklung
4. Achtung vor der Meinung des Kindes

Die wichtigsten Kinderrechte sind: 

• Recht auf Leben • Recht auf Nahrung • Recht auf Bildung • Recht auf Freizeit • Recht auf Partizipation • Recht auf Meinungsäußerung und Informationsfreiheit • Recht auf Privatsphäre • Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit • Recht auf Schutz vor körperlicher oder seelischer Gewalt • Recht auf Schutz vor sexueller Ausbeutung • Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung (z. B. Verbot von Kinderarbeit) Recht auf besondere Unterstützung von Kindern mit Behinderungen • Recht von Flüchtlingskindern auf Schutz und Unterstützung • Rehabilitation für Opfer von Gewalt und Ausbeutung • Recht auf Schutz bei bewaffneten Konflikten

Nachzulesen hier: Bundeskanzleramt Österreich(2019):Die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Die Kinderrechtskonvention im Wortlaut und verständlich formuliert. S. 6f.

Weitere Links zum Thema: 

Die Konvention über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen in kindgerechter Sprache zum Download:  Deutsche Kinderfibel 

Die UN-Kinderrechtskonvention als Poster sowie eine allgemeine Beschreibung mit der Möglichkeit zum Download in verschiedenen Sprachen finden Sie hier.

 

 

Die Initiative Gemeinsam stark für Kinder wird vom Land Steiermark, Fachabteilung 6, unterstützt.

 

Zuständige Abteilung in der Stadtgemeinde Leibnitz:

Stabstelle Stadtentwicklung & Projektmanagement
DP Ing. Astrid Holler (Leitung), Tanja Schenner MA (Initiative Gemeinsam stark für Kinder)